Alle Patienten haben das Recht auf Information und Beratung zu Arzneimitteln gemäß § 20 ApBetrO.
Darüber hinaus bieten wir mit den pharmazeutischen Dienstleistungen eine bessere Versorgung unserer Patienten durch besondere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneitherapie (§129 Abs. 5e SGB V) an.
Diese pharmazeutischen Dienstleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt und sind für unsere Patienten kostenlos.
Inhalativa
Inhalativa wie Dosieraerosole, Pulverinhalatoren u.v.m. müssen richtig agewendet werden.
Wir erklären und üben mit Ihnen die korrekte Anwendung mit dem Ziel, die Qualität der Arzneimittelanwendung zu verbessern sowie die Therapietreue und Effektivität der verordneten Therapie zu optimieren.
Anspruch auf diese Dienstleistung haben Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren bei
- Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln
- Device-Wechsel
- 1 x im Jahr.
Langfassung der Patientenvereinbarung: hier
Medikationsanalyse
Patienten, die mehr als 5 Arzneimittel einnehmen, haben einen Anspruch auf eine pharmazeutische Prüfung ihrer Gesamtmedikation einschließlich der Selbstmedikation. Dabei prüfen wir auf z.B. Doppelmedikation, Interaktionen und Anwendungsproblemen.
Wir nehmen uns in einem persönlichen Gespräch Zeit für Sie. Selbstverständlich ist diese Dienstleistung für Sie kostenlos.
Anspruchsberechtigt sind Patienten mit folgenden Voraussetzungen:
- Anwendung von mehr als 5 Arzneimitteln in der Dauermedikation seit mehr als 28 Tagen
- Anspruch besteht alle 12 Monate
- Bei erheblicher Umstellung der Medikation um mind. 3 Arzneimittel
Langfassung der Patientenvereinbarung: hier
Blutdruck
Anspruchsberechtigt sind Patienten mit bekanntem Bluthochdruck und
- Mindestens einem verordneten Blutdruckmittel ab 2 Wochen nach Therapiebeginn
- Alle 12 Monate
- Bei Änderung der Medikation ab 2 Wochen nach Einlösung der Verordnung
Langfassung der Patientenvereinbarung: hier